Balkonsanierung in Hamburg

„Wenn Dein Rückzugsort im Freien erste Schäden durch Regen, Frost und Temperaturumschwünge zeigt, schreiten wir mit unseren professionellen Instandhaltungsmaßnahmen zur Tat.“

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Balkonsanierung in Hamburg

Professionelle Arbeiten mit höchstem Anspruch

In einer Großstadt wie Hamburg stellen Balkone eine wichtige Erweiterung des Wohnraumes dar. Auf ihnen wird in der Sonne gebadet, gegrillt und gepflanzt. Angesichts des unsteten norddeutschen Wetters verliert die Fassade jedoch schnell ihren Glanz. Anhaltender Regen, eisige Temperaturen und starke Sonneneinstrahlung schädigen das Material des Balkons. Höchste Zeit, eine fachgerechte Sanierung zu veranlassen.

Kleine Nachlässigkeiten rächen sich schnell. Aus diesem Grund solltest Du die Erneuerung des Bodens und des Geländes Deines Balkon Profis überlassen. Gerne kommen wir persönlich vorbei, um den Umfang und die Art des Sanierungsbedarfs zu ermitteln. Anschließend erhältst Du ein Angebot mit Festpreisgarantie von uns.

Ablauf der Balkonsanierung
mit Deinem Malerbetrieb Maler Antosch

Deine Erwartungen bilden die Basis unseres Handelns, sodass wir Deine Gestaltungswünsche – sofern machbar – gerne umsetzen. Eine Möglichkeit ist die Verwendung von bunten Chips in der Farbe, um dem Balkon eine abstrakte Note zu verleihen. In einem persönlichen Gespräch stellen wir Dir die verschiedenen Optionen gerne im Detail vor.

Vorher
Nachher

Wir entfernen nicht tragfähige Substanzen von der Balkonfläche.

In einem zweiten Schritt fräsen und spachteln wir den Untergrund vollflächig.

Anschließend tragen wir eine Grundierung auf.

Als finalen Schritt streichen wir den Untergrund mit hochwertiger Farbe und versiegeln ihn.

Wissenswertes zum Thema Balkonsanierung

Diese Partei ist finanziell für die Balkonsanierung verantwortlich.

Balkone gelten weitestgehende als Sondereigentum, sodass die Wohnungseigentümerin beziehungsweise der Wohnungseigentümer in den meisten Fällen für die Sanierungskosten aufkommen muss. Die konstruktiven Bauteile des Balkons hingegen zählen zum Gemeinschaftseigentum. Hierzu zählen zum Beispiel das Balkongitter, die Balkondecke und die Trennmauern. Werden diese Bestandteile erneuert, ist die Eigentümergemeinschaft finanziell in der Pflicht. Zu beachten sind auch die individuellen Regelungen in der Teilungserklärung.

Glückliche Kunden sind unser täglich Brot!

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Häufige Fragen

Wie wird ein Balkon saniert?

Wann muss ein Balkon saniert werden?

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